Verkehrsmedizin

Bei uns können Sie die medizinischen Untersuchungen für die Mindestanforderungen für die Führung von Motorfahrzeugen machen lassen.

Die Verkehrszulassungsverordnung beschreibt in den Art. 7, 9, 34 und 65 Abs. 2 Bst. d die medizinischen Mindestanforderungen für die Führung von Motorfahrzeugen.   Besagte Anforderungen werden in 2 Stufen gegliedert. Die Stufe 1 betrifft PKW- und Motorrad- Fahrer ab dem 75. Lebensjahr. Diese Untersuchung muss alle 3 Jahren wiederholt werden.

Es gilt dabei: Medizinische Gruppe 1 - Ausweisinhaber der Kategorien: A, A1, B, B1, D1, 106; 3,5t, F, G, M.

Die Stufe 2 betrifft LKW-, Taxi-, und Bus- Fahrer. Diese Untersuchung muss vor Beginn der Berufstätigkeit, und alle 5 Jahren bzw. ab dem 50. Lebensjahr alle 2 Jahren wiederholt werden.  

Es gilt dabei: Medizinische Gruppe 2 - Ausweisinhaber der Kategorien: C, C1, D, D1, BPT.

Im Fall von dokumentiertem Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen können die verantwortlichen Behörden eine ärtzlich dokumentierte Abstinenzzeit verlangen. Diese geschieht meistens im Form einer detallierten Bescheinigung nach mehrmonatigen Analysen von Stichproben von Urin, in unregelmässigen Abständen und mit kurzer Vorwarnung in der Praxis unter Aufsicht genommen.

 

Alle verkehrsmedizinische Leistungen fallen zu Lasten des Patienten und besitzen keinen Krankheit- oder Unfallwert.

 

In unserer Praxis gelten folgende Tarifen:

Für die MFK Untersuchung der Stufe 1: 80 CHF

Für die MFK Untersuchung der Stufe 2: 100 CHF

Für die Drogentest: 50 CHF, inkl. Entnahme, Auswertung und Bescheinigung

Mehr zum Thema: www.medtraffic.ch